Fallrepetitorium Europarecht (Springer-Lehrbuch) (German by Ralph Alexander Lorz

By Ralph Alexander Lorz

Fallrepetitorium Europarecht – mit diesem Buch soll Studierenden der oft komplexe und schwierige, aber in der heutigen Zeit immer wichtiger werdende Stoff des Europarechts vermittelt werden. Fallrepetitorium Europarecht bedeutet nicht eine bloß abstrakte Wissensvermittlung, sondern eine methodisch wertvolle und übersichtliche Aufarbeitung des examensrelevanten Stoffes in anspruchsvollen Fällen. Umfangreiche Anmerkungen zur Struktur der Falllösung unterstützen das gezielte Üben der Fallbearbeitung. Zudem ergänzen zahlreiche Vertiefungshinweise und Übersichten die Lösungen, so dass sich das Buch sowohl zur Wiederholung und Vertiefung als auch zur Verschaffung eines Überblicks im Europarecht eignet.

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Politikwissenschaft und Politische Bildung

Wolfgang Jäger Udo Kempf hat eine großartige Bilanz als Hochschullehrer und Wissenschaftler vorzuweisen. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er nicht nur eine Professur an der Pädagogischen Hochschule wahrnimmt, sondern auch an der Universität gefragt ist. Jahrzehntelang struggle er am Seminar für Wissenschaftliche Politik ein beliebter Dozent.

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C-9/90, Slg. 1991, I-5357 (Ziff. 40) [Francovich]. 23 Vom Regen in die Traufe 55 cc) Unmittelbarer Kausalzusammenhang Der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Nichtumsetzung der Richtlinie und dem Schaden des K ist offensichtlich. Wäre die Richtlinie korrekt umgesetzt worden, wäre K gegen den Verlust seiner Reisepreiszahlung voll versichert gewesen. dd) Mitverschulden Man könnte daran denken, dass bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des K mitgewirkt hat, weil er den Reisepreis ohne Absicherung durch qualifizierte Reisepapiere so lange vor Antritt der Reise gezahlt hat.

All dies sei so klar, dass eine das Verfahren in die Länge ziehende Vorabentscheidung des EuGH unnötig sei und deshalb zu unterbleiben habe. Aufgaben: (1) Verstößt die Beschränkung des Abnahme- und Vergütungssystems für Strom aus erneuerbaren Energien gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags? (2) Würdigen Sie die Rechtsauffassung des N zur Relevanz des Art. 16 der EUGrundrechtecharta. (3) Kommentieren Sie die wörtlich wiedergegebene Aussage des N. (4) Nehmen Sie an, dass die Klage des P auch letztinstanzlich abgewiesen wird und dass in allen Instanzen eine Vorlage an den EuGH mit der Begründung unterbleibt, die Gemeinschaftsrechtslage sei „glasklar und daher irrelevant“, die Vorwürfe von P „haltlos“.

Rs. C-46/93 u. C-48/93, Slg. 1996, I-1029 [Brasserie du Pêcheur u. Factortame]. Vom Regen in die Traufe 49 genmäßigen Einfuhrbeschränkungen alle Maßnahmen gleicher Wirkung verbietet6. Die grundlegende Rechtsprechung des EuGH hierzu lag in Gestalt der Dassonville-Entscheidung7 1981 bereits vor und musste der Bundesrepublik daher zum fraglichen Zeitpunkt bekannt sein. Schließlich weicht der hier zugrunde liegende Sachverhalt rechtlich auch nicht erheblich davon ab. Insbesondere ist das Bierbezeichnungsverbot nicht unterschiedslos diskriminierend, so dass sich der Bundesrepublik ein Verstoß gegen Art.

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